Ihre Jahresversicherung FÜR SPORTVERANSTALTUNGEN
inkl. Startplatzrücktritt- und Sportgepäckversicherung
Vom Start bis zum Ziel
Bereits Monate vor einer Sportveranstaltung beginnen Sportler mit dem Training und den Vorbereitungen.
Auch die gebührenpflichtige Anmeldung, Anreise und Unterkunft müssen langfristig geplant werden,teilweise muss neue Sportausrüstung gekauft werden. Deshalb ist es ärgerlich, wenn kurz vor dem Start etwas dazwischen kommt und Sie z.B. durch Krankheit doch nicht teilnehmen können oder ein Teil der Sportausrüstung verloren geht.
Startrücktrittversicherung
– Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) bis zur Höhe der versicherten Startgebühr (max. 500,- EUR) bei Nichtantritt der Veranstaltung aus versichertem Grund
– Kein Selbstbehalt
versicherte Ereignisse sind u.a.:
– schwere Unfallverletzungen, unerwartete und schwere Erkrankung, Schwangerschaft, Tod
– Verlust des Arbeitsplatzes, Kurzarbeit usw.
Sportgepäckversicherung
Ersatz des Zeitwerts der zur Sportveranstaltung mitgeführten persönlichen Gegenstände inkl. Sportbekleidung
bis max. 500 EUR
– Ersatz der Kosten für notwendige Ersatzkäufe bis 500 EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.
– Kein Selbstbehalt
Aktuell zu beachten – Wichtige Antworten auf Ihre Fragen zum „Coronavirus“!!!
Greift die Reise-Rücktrittsversicherung, wenn ich am Coronavirus erkranke und die Reise nicht antreten kann?
Ja, das ist ein versichertes Ereignis.
Die Absage einer Veranstaltung aufgrund des Coronavirus stellt kein versichertes Ereignis dar.
Mehr Informationen unter: https://www.hmrv.de/ratgeber/coronavirus-reiseversicherung
Achtung !
Reisebuchungsdatum ist beim Sportschutzbrief der Tag an dem Sie vor dem Rechner sitzen, bzw. dieser muss vor dem Versicherungsbeginn liegen!